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Neues GmbH-Recht vom Bundestag verabschiedet

 

Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetz macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.

Des Weiteren soll durch ein Bündel von Maßnahmen die Attraktivität der GmbH nicht nur in der Gründung, sondern auch als werbendes, also am Markt tätiges Unternehmen erhöht und Nachteile der deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen ausgeglichen werden.

Nicht zuletzt sollen die aus der Praxis übermittelten Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH durch verschiedene Maßnahmen bekämpft werden.

Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen. Nach Bundesjustizministerin Brigitte Zypries werde die Gründung von GmbHs deutlich leichter und schneller möglich sein. Gleichzeitig werde diese bewährte und erfolgreiche Unternehmensform fit für den internationalen Wettbewerb: Bestehende Nachteile würden ausgeglichen, die Vorteile bleiben. Es werde zudem einen besseren Schutz der Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz geben. Die GmbH werde - wieder - eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand.

Das am 26.06.2008 beschlossene Gesetz hat im Gesetzgebungsverfahren einige bedeutende Änderungen erfahren. Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden - bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich. Da diese GmbH-Variante allen kleineren Existenzgründern eine flexible und billige Möglichkeit eröffnet, kann das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 Euro bleiben. Ferner sind im Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise eingeführt worden. Hier setzt das MoMiG den Kurs fort, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern.

Weitere Schwerpunkte des Gesetzes zur Modernisierung des GmbHRechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums für Justiz: (PDF)

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:

Den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung - samt Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung: BT-Drs. 16/6140 (PDF)
Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses: BT-Drs. 16/9737 (PDF)

 

Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:

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Quelle:

Bundesministerium der Justiz
Pressemitteilung vom 26.06.2008

 

 

Literaturtipps und Materialien zum MoMiG ....