Rechtsprechungs-Report
An dieser Stelle veröffentlichen wir aktuelle Entscheidungen zum Insolvenz- und Zwangsverwaltungsrecht, die unter Insolvenzrechtsportal.de "frisch eingetroffen" sind. Ältere Entscheidungen sind im Archiv abrufbar.
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Neu eingetroffene Entscheidungen:
BGH, 15.07.2010 – IX ZB 65/10
Erhebung einer Tabellenfestellungsklage aufgrund eines Insolvenzplans innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist durch die Gläubiger der wirksam bestrittenen Forderungen -- Beginn der Klagefrist hinsichtlich eines den Insolvenzplan bestätigenden Beschlusses - Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers bzgl. der Beeinträchtigung seiner Rechte durch einen Insolvenzplan - Erforderliche Beschwer in Form einer Schlechterstellung durch den Plan gegenüber einem durchgeführten Insolvenzverfahren bzgl. der sofortigen Beschwerde - Glaubhaftmachung der Schlechterstellung durch den Insolvenzplan gem. § 251 Insolvenzordnung (InsO) - Durchführung einer Gläubigerversammlung hinsichtlich einer geordneten Willensbildung und Abstimmung
Amtlicher Leitsatz:
InsO §§ 188, 189, 250, 251, 253
a) Der Insolvenzplan kann vorsehen, dass die Gläubiger wirksam bestrittener Forderungen binnen einer bestimmten Ausschlussfrist Tabellenfeststellungsklage erheben müssen, andernfalls die Forderung bei der Verteilung nicht berücksichtigt wird. Die Klagefrist beginnt jedoch erst mit Rechtskraft des Beschlusses zu laufen, der den Insolvenzplan bestätigt.
b) Für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers, mit der geltend gemacht wird, dass dem Insolvenzplan gemäß § 250 InsO von Amts wegen die Bestätigung hätte versagt werden müssen, genügt, dass der Gläubiger geltend macht, durch den Insolvenzplan in seinen Rechten beeinträchtigt zu werden. Eine Beschwer in Form einer Schlechterstellung durch den Plan gegenüber einem durchgeführten (Regel-)Insolvenzverfahren ist nicht erforderlich.
c) Zur Glaubhaftmachung der Schlechterstellung durch den Insolvenzplan gemäß § 251 InsO.
d) Eine Gläubigerversammlung ist so durchzuführen, dass eine geordnete Willensbildung und Abstimmung möglich ist.
Rechtsgrundlagen:
§§ 188, 189, 250, 251 InsO
Vorinstanzen:
AG Potsdam - 30.12.2009 - AZ: 35 IN 703/09
LG Potsdam - 26.02.2010 - AZ: 5 T 98/10
LG Potsdam - 26.02.2010 - AZ: 5 T 107/10
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4041668
BGH, 07.07.2010 – XII ZR 158/09
Begrenzung eines Aussonderungsrechts bzgl. der Herausgabe vermieteter Räume auf den von § 985 BGB gedeckten Umfang - Zulässigkeit einer Teilentscheidung bzgl. eines Aussonderungsrechts im Fall einer Unterbrechung des restlichen Insolvenzverfahrens
Rechtsgrundlagen:
§§ 546 Abs. 1, 985, 1124 Abs. 2 BGB, §§ 47, 86 Abs. 1 Nr. 1, 180 Abs. 2 InsO, § 301 ZPO
Vorinstanzen:
LG Rostock - 30.06.2005 - AZ: 10 O 134/05
OLG Rostock - 02.06.2006 - AZ: 3 U 92/05
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4041903
BGH, 01.07.2010 – IX ZR 158/08
Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren über einen Anspruch auf Rückgewähr einer nicht valutierten Grundschuld
Rechtsgrundlagen:
§ 115 Abs. 1 Satz 2 ZVG, § 876 ZPO
Vorinstanzen:
LG Potsdam - 19.03.2007 - AZ: 8 O 671/05
OLG Brandenburg - 09.07.2008 - AZ: 7 U 69/07
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4039176
BGH, 01.07.2010 – IX ZA 20/10
Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Beschwerde gegen die Einstellung eines Insolvenzverfahrens wegen einer Ablehnung der Restschuldbefreiung nach Rücknahme eines vorherigen Antrags
Rechtsgrundlagen:
§§ 4a Abs. 1 Satz 1, 207, 287 Abs. 1 Satz 2 InsO
Vorinstanzen:
AG Dresden - 09.09.2008 - AZ: 554 IN 1495/01
LG Dresden - 15.04.2010 - AZ: 5 T 950/08
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4039177
BGH, 01.07.2010 – IX ZB 66/09
Berücksichtigung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs der Masse bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters
Rechtsgrundlage:
§ 63 Abs. 1 Satz 2 InsO
Vorinstanzen:
AG Schwerin - 29.05.2007 - AZ: 582 IN 254/04
LG Schwerin - 27.02.2009 - AZ: 5 T 280/07
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4041652
BGH, 01.07.2010 – IX ZR 10/07
Zulassung der Revision wegen Abweichung des Berufungsgerichts von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei untypisch langer Postlaufzeit
Rechtsgrundlagen:
§ 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO, §§ 233, 287, 529 Abs. 2 ZPO
Vorinstanzen:
LG Potsdam - 23.03.2006 - AZ: 12 O 694/02
OLG Brandenburg - 10.01.2007 - AZ: 7 U 77/06
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4041929
BGH, 01.07.2010 – IX ZR 200/09
Verwertung eines gesetzlichen Pfandrechts durch Zahlungsanspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter - Austragung eines Streits um die Rückgabe des hinterlegten Betrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Hinterlegers zwischen dem begünstigten Gläubiger und dem Insolvenzverwalter
Rechtsgrundlagen:
§§ 166 Abs. 2, 173 InsO, § 232 BGB
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 26.05.2009 - AZ: 2/24 O 23/09
OLG Frankfurt am Main - 07.10.2009 - AZ: 2 U 106/09
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4038777
BGH, 01.07.2010 – IX ZB 208/08
Berechnungsgrundlagen für die Vergütung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des Unternehmens des Schuldners durch diesen
Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 2 Nr. 4 InsVV
Vorinstanzen:
AG Lörrach - 30.08.2007 - AZ: 20 IN 3/99
LG Freiburg - 21.08.2008 - AZ: 3 T 246/07
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4038924
BGH, 24.06.2010 – IX ZR 97/09
Zulässigkeit einer Hilfsaufrechnung der Bundesagentur für Arbeit mit nach der Beantragung von Insolvenzausfallgeld durch die Arbeitnehmer auf sie übergegangenen Lohnforderungen
Rechtsgrundlagen:
§§ 96 Abs. 1 Nr. 3, 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO, §§ 37c, 434g Abs. 5 SGB III
Vorinstanzen:
LG Arnsberg - 23.09.2008 - AZ: 1 O 69/08
OLG Hamm - 27.04.2009 - AZ: I-5 U 200/08
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=3996188
BGH, 24.06.2010 – IX ZR 199/09
Rückzahlung von durch die Schuldnerin für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlter Avalprovisionen - Auslegung der Allgemeinen Bedingungen für die Kautionsversicherung als Prämie für die Bereitstellung des zur Verfügung gestellten Avalrahmens für Kreditversicherungen - Anspruch auf Befreiung von der Haftung aus den Avalen nach Erlöschen eines Kautionsversicherungsvertrages
Rechtsgrundlagen:
§§ 41, 116 Satz 1 InsO, 115 Abs. 1, §§ 129 ff. InsO
Vorinstanzen:
LG Mainz - 26.08.2008 - AZ: 6 O 71/07
OLG Koblenz - 30.10.2009 - AZ: 10 U 1118/08
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4032954
BGH, 24.06.2010 – IX ZR 125/09
Zulässigkeit der Aufrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 Insolvenzordnung (InsO) im Hinblick auf eine Erlangung der Möglichkeit dieser Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung
Rechtsgrundlagen:
§§ 96 Abs. 1 Nr. 3, 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO
Vorinstanzen:
LG Tübingen - 01.08.2008 - AZ: 3 O 305/07
OLG Stuttgart - 17.06.2009 - AZ: 9 U 124/08
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4036538
BGH, 24.06.2010 – IX ZB 283/09
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags auf Versagung einer erteilten Restschuldbefreiung
Rechtsgrundlage:
§ 296 Abs. 1 InsO
Vorinstanzen:
AG Syke - 29.09.2009 - AZ: 15 IK 34/03
LG Verden - 18.11.2009 - AZ: 3a T 210/09
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4036762
BGH, 17.06.2010 – IX ZR 186/08
Entgegenstehen werthaltiger Außenstände Dritter bei Zugriff des Anfechtungsgegners auf diese im Hinblick auf die Begleichung der gegen einen insolvenzreifen Dritten gerichteten Forderung des Anfechtungsgegners durch den Schuldner
Amtlicher Leitsatz:
InsO § 134 Abs. 1
a) Begleicht der Schuldner die gegen einen insolvenzreifen Dritten gerichtete Forderung des Anfechtungsgegners, stehen werthaltige Außenstände des Dritten der Unentgeltlichkeit der Zuwendung nur entgegen, wenn der Anfechtungsgegner auf diese trotz der materiellen Insolvenz des Dritten insolvenzbeständig hätte zugreifen können.
b) Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Anfechtungsgegner (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 19. November 2009 - IX ZR 9/08, ZInsO 2010, 36, 37 f).
Rechtsgrundlagen:
§§ 88, 129 Abs. 1, 134 Abs. 1 InsO
Vorinstanzen:
LG Koblenz - 08.06.2007 - AZ: 1 O 144/06
OLG Koblenz - 11.09.2008 - AZ: 2 U 900/07
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4035398
BGH, 14.06.2010 – IX ZB 100/10
Auslegung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde als Einlegung der Rechtsbeschwerde
Rechtsgrundlagen:
§§ 4, 7 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 ZPO
Vorinstanzen:
AG Stendal - 30.12.2009 - AZ: 7 IN 490/09
LG Stendal - 15.03.2010 - AZ: 25 T 6/10
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4032912
BGH, 09.06.2010 – VIII ZR 189/09
Zulässigkeit einer Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution bei fehlender Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters im Falle der Aufhebung der Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Zahlungsklage - Voraussetzungen für einen Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters gegen den Zwangsverwalter einer Wohnung nach Zuschlagserteilung i.W.d. Zwangsversteigerung bei Identität zwischen Ersteigerer und Mieter
Amtlicher Leitsatz:
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter erhalten, aber nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat, nicht verpflichtet, wenn das Mietverhältnis dadurch beendet wird, dass der Mieter das Eigentum an der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung selbst erwirbt.
Rechtsgrundlagen:
§ 152 Abs. 2 ZVG, § 566a BGB
Vorinstanzen:
AG Siegburg - 09.01.2009 - AZ: 111 C 179/08
LG Bonn - 04.06.2009 - AZ: 6 S 51/09
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4037881
BGH, 20.05.2010 – IX ZB 11/07
Materielle Rechtskraftentfaltung für den Vergütungsanspruch als solchen und seinen Umfang bzgl. der Festsetzung der Verwaltervergütung im Insolvenzverfahren oder Gesamtvollstreckungsverfahren - Berechnungsgrundlage und der Vergütungssatz einschließlich Zuschlägen oder Abschlägen als Vorfragen in Bezug auf die Rechtskraft - Berücksichtigung von Umständen im Zweitverfahren über die Festsetzung der Verwaltervergütung im Hinblick auf die Geltendmachung dieser Umstände bereits im Erstverfahren
Amtlicher Leitsatz:
InsO § 64 Abs. 1; InsVV § 8 Abs. 1 und 2; VergVO § 6
a) Die Festsetzung der Verwaltervergütung im Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverfahren entfaltet materielle Rechtskraft für den Vergütungsanspruch als solchen und seinen Umfang; die Berechnungsgrundlage und der Vergütungssatz einschließlich der hierbei bejahten oder verneinten Zu- oder Abschläge nehmen als Vorfragen an der Rechtskraft nicht teil.
b) Ein Zweitverfahren über die Festsetzung der Verwaltervergütung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die bereits im Erstverfahren geltend gemacht worden sind oder hätten geltend gemacht werden können.
Rechtsgrundlagen:
§§ 54 Nr. 2, 64 Abs. 1 InsO, §§ 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 InsVV, § 6 VergVO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO
Vorinstanzen:
AG Chemnitz - 18.04.2006 - AZ: N 175/03
LG Chemnitz - 08.01.2007 - AZ: 3 T 428/06
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4036565
BGH, 26.04.2010 – II ZR 60/09
Begründung des für die Auslösung der Haftung nach den Eigenkapitalersatzregeln konstitutiven unternehmerischen Interesses des Darlehen gewährenden Aktionärs durch eine mit Mitaktionären koordinierte, auf die Verhinderung der Insolvenz einer Aktiengesellschaft gerichtete Kapitalhilfe eines Aktionärs - Ausnahme von den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzrechts bei sog. kurzfristigen Überbrückungskrediten
Amtlicher Leitsatz:
a) Eine mit Mitaktionären koordinierte, auf die Verhinderung der Insolvenz einer Aktiengesellschaft gerichtete Kapitalhilfe eines Aktionärs, der ein Aktienpaket im Umfang von 15% hält, kann das für die Auslösung der Haftung nach den Eigenkapitalersatzregeln konstitutive unternehmerische Interesse des Darlehen gewährenden Aktionärs begründen.
b) Eine Ausnahme von den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzrechts bei sog. kurzfristigen Überbrückungskrediten ist allenfalls dann gerechtfertigt, wenn aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft mit einer Rückzahlung nach längstens drei Wochen objektiv gerechnet werden kann.
Rechtsgrundlagen:
Art. 103d EGInsO, § 19 Abs. 2 InsO, § 32a Abs. 1 GmbHG a.F.
Vorinstanzen:
LG Bonn - 18.08.2006 - AZ: 15 O 581/05
OLG Köln - 05.02.2009 - AZ: 18 U 171/07
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4037968
LG Duisburg, 20.05.2010 – 7 T 105/10
Vergütungen und Auslagen eines vorläufigen Insolvenzverwalters als "Kosten des Insolvenzverfahrens" nur im Hinblick auf ein eröffnetes Insolvenzverfahren
Rechtsgrundlagen:
§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 54 Nr. 2, 63, 64 InsO, §§ 8, 10, 11 InsVV
Vorinstanz:
AG Duisburg - 08.03.2010 - AZ: 62 IN 145/09
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4032698
AG Rottweil, 17.05.2010 – 3 O 2/08
Anerkennung des Scheme als Insolvenzverfahren in Deutschland -- Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen
Rechtsgrundlagen:
§ 322 ZPO, § 343 InsO, § 12 VVG
Abruf des Volltextes:
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=4032748






